Daschners Eventverleih

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Daschners Eventverleih, Inhaber Alexander Daschner
Sudetenstraße 12, 93197 Zeitlarn
Stand: Mai 2026

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen Daschners Eventverleih und dem Kunden über die Vermietung von Eventequipment sowie damit verbundene Dienstleistungen.

1.2 Im Sinne dieser AGB gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  • Vermieter: Daschners Eventverleih, Inhaber Alexander Daschner, Sudetenstraße 12, 93197 Zeitlarn.
  • Mieter: Jede natürliche oder juristische Person, die mit dem Vermieter einen Mietvertrag über die Mietsache abschließt.
  • Mietsache: Sämtliche vom Vermieter zur Verfügung gestellten Gegenstände, insbesondere Zelte, Pavillons, Tische, Stühle, Bierzeltgarnituren, Kühltechnik, Beleuchtung und sonstiges Eventequipment.
  • Mietzeit: Der vertraglich vereinbarte Zeitraum, in dem der Mieter die Mietsache nutzen darf. Sie beginnt mit der Übergabe (bei Selbstabholung im Lager des Vermieters, bei Lieferung am vereinbarten Aufstellort) und endet mit der vollständigen Rückgabe bzw. dem Abbau.
  • Veranstaltungsbeginn: Der vom Mieter angegebene Tag, an dem die Veranstaltung stattfindet bzw. die Mietsache erstmals benötigt wird.

1.3 Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, ihnen wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.4 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen AGB. Eine spätere Änderung der AGB hat keine Auswirkung auf bereits geschlossene Verträge.

2. Vertragsabschluss

2.1 Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Die Anfrage des Mieters über das Online-Formular stellt noch keinen Vertragsabschluss dar. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters oder durch Übergabe der Mietsache zustande.

2.3 Der Vermieter bestätigt eingegangene Anfragen innerhalb von 5 Werktagen in Textform. Reagiert der Vermieter nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Anfrage als nicht angenommen.

2.4 Nebenabreden oder Änderungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

3. Mietpreise und Zahlungsbedingungen

3.1 Es gelten die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG weist der Vermieter keine Umsatzsteuer aus.

3.2 Die Zahlung des Mietbetrags richtet sich nach dem Auftragswert:

  • Auftragswert bis 100 €: Zahlung in bar bei Übergabe gegen Quittung oder per Überweisung bis spätestens 1 Tag vor Mietbeginn
  • Auftragswert 100–500 €: Vollständige Zahlung per Überweisung bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn oder in bar bei Übergabe gegen Quittung
  • Auftragswert über 500 €: Vollständige Zahlung ausschließlich per Überweisung bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn

3.3 Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Termin anderweitig zu vergeben. Bereits angefallene Stornogebühren gemäß Ziffer 4 bleiben hiervon unberührt.

3.4 Zusätzlich zur Miete wird eine Kaution erhoben, deren Höhe sich nach dem Mietpreis richtet:

  • Mietpreis bis 500 €: Kaution = 100 % des Mietpreises
  • Mietpreis 501–1.500 €: Kaution = 500 € zuzüglich 50 % des Mietpreisanteils über 500 €
  • Mietpreis über 1.500 €: Die Kaution wird individuell vereinbart und beträgt mindestens 1.000 €. Sie kann abhängig vom Inventarwert auf bis zu 100 % des Mietpreises festgelegt werden.

Beispiele: Bei 300 € Mietpreis beträgt die Kaution 300 €. Bei 800 € Mietpreis beträgt die Kaution 650 € (500 € + 150 € auf den Anteil über 500 €). Bei Großaufträgen über 1.500 € (z. B. bei größeren Mengen mit hohem Inventarwert) wird die Kaution gesondert vereinbart.

Die Kaution dient als Sicherheit für mögliche Schäden, Verlust oder Verschmutzung. Sie stellt keine Haftungsobergrenze dar. Übersteigt der entstandene Schaden die Höhe der Kaution, ist der Mieter zur Erstattung des darüber hinausgehenden Betrags verpflichtet.

3.5 Die Kaution wird in der Regel unmittelbar nach Rückgabe der unbeschädigten und sauberen Mietsache vollständig zurückerstattet. Der Vermieter ist berechtigt, die Rückerstattung zur Prüfung auf verdeckte Schäden oder Verschmutzungen bis zu 7 Tage zurückzuhalten. Die Rückerstattung erfolgt im gleichen Zahlungsweg wie die Einzahlung (bar, Überweisung oder PayPal).

3.6 Bei Schäden, Verschmutzung oder Verlust behält sich der Vermieter vor, einen entsprechenden Betrag von der Kaution einzubehalten. Die Höhe des Einbehalts wird dem Mieter innerhalb von 7 Tagen in Textform mitgeteilt. Übersteigt der Schaden die Kaution, ist der Restbetrag innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.

3.7 Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (gemäß § 288 BGB) zu berechnen sowie noch ausstehende Leistungen zurückzuhalten. Bei Geschäftskunden beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

3.8 Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, pro Mahnung eine Mahngebühr von 5 € sowie die Kosten anwaltlicher Mahnung zu verlangen.

3.9 Der Mieter kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Mieter nur zu, soweit die Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. Rücktritt und Stornierung

4.1 Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, fallen folgende Stornogebühren auf den vereinbarten Gesamtbetrag an:

  • Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
  • 29 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20 %
  • 14 bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40 %
  • 7 bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 %
  • Weniger als 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
  • Bei Nichtantritt der Veranstaltung: 100 %

4.2 Dem Mieter bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall wird die Stornogebühr entsprechend reduziert.

4.3 Die Stornierung bedarf der Textform (E-Mail genügt). Maßgeblich für die Frist ist der Eingang der Stornierung beim Vermieter.

4.4 Höhere Gewalt und Unwetter: Bei amtlicher Unwetterwarnung (DWD-Stufe 3 oder höher) für den Veranstaltungsort kann der Mieter kostenfrei stornieren oder den Termin innerhalb von 12 Monaten verschieben. Die Anzahlung wird in diesem Fall als Gutschrift für den neuen Termin gewertet.

4.5 Wird ein Event nach Aufbau aufgrund von Sturm oder Unwetter vorzeitig abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Miete. Der Vermieter bietet jedoch eine Gutschrift in Höhe von 50 % des Mietbetrags für eine zukünftige Buchung innerhalb von 12 Monaten an.

5. Widerrufsrecht

5.1 Kein Widerrufsrecht bei Veranstaltungsmieten: Bei Verträgen über die Vermietung von Mietsachen für einen bestimmten Termin oder Zeitraum besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht für Verbraucher. Dies gilt insbesondere für Vermietungen im Zusammenhang mit:

  • Hochzeiten, Verlobungen und Familienfeiern
  • Geburtstagsfeiern
  • Firmenfeiern, Jubiläen und Geschäftsveranstaltungen
  • Vereinsfesten und Vereinsveranstaltungen
  • Sommerfesten, Gartenpartys und privaten Feiern
  • Konfirmationen, Kommunionen, Taufen
  • Trauerfeiern und Gedenkveranstaltungen
  • Sonstigen Veranstaltungen mit konkretem Datum oder festgelegtem Zeitraum

5.2 Die in Ziffer 4 dieser AGB geregelten Stornierungsbedingungen bleiben hiervon unberührt und ermöglichen dem Mieter eine vergünstigte oder kostenfreie Stornierung innerhalb der angegebenen Fristen.

5.3 Bei Mietverträgen ohne konkretes Veranstaltungsdatum (z. B. unbestimmte Dauerleihen) gilt für Verbraucher das gesetzliche Widerrufsrecht. Hierüber wird im Einzelfall gesondert belehrt.

6. Lieferung, Aufbau und Abbau

6.1 Liefer-, Aufbau- und Abbauzeiten werden im Vorfeld einvernehmlich vereinbart. Geringfügige Verzögerungen begründen keinen Schadensersatzanspruch.

6.2 Selbstabholung und reine Lieferung: Der Mieter ist verantwortlich für die fachgerechte Aufstellung, Verankerung und Sicherung der Mietsache. Er trägt das Risiko für Beschaffenheit und Eignung des Aufstellortes sowie für die Einhaltung örtlicher Vorschriften.

6.3 Komplett-Service (mit Auf- und Abbau): Der Vermieter prüft vor Aufbau die Eignung des Untergrunds. Bei ungeeignetem Untergrund (z. B. zu weich, unzugänglich, gefährliche Lage) ist der Vermieter berechtigt, den Aufbau zu verweigern. Die volle Mietsumme bleibt in diesem Fall bestehen, sofern dies vom Mieter zu vertreten ist.

6.4 Der Mieter sorgt für freie Zufahrt zum Aufstellort sowie ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen (Sondernutzung öffentlicher Flächen etc.).

6.5 Sofern für den Aufbau Strom-, Wasser- oder Sanitäranschlüsse benötigt werden, sind diese vom Mieter bereitzustellen.

6.6 Übergabe und Mängelanzeige: Bei Übergabe wird der Zustand der Mietsache gemeinsam geprüft. Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 2 Stunden nach Übergabe, in Textform (E-Mail oder SMS genügt) anzuzeigen. Spätere Mängelanzeigen über zum Zeitpunkt der Übergabe erkennbare Mängel werden nicht anerkannt.

6.7 Wartezeiten: Verursacht der Mieter Wartezeiten bei Lieferung, Aufbau oder Abbau (z. B. durch nicht erreichbaren Veranstaltungsort, fehlende Vorbereitungen oder nicht anwesende Personen), werden diese mit 20 € pro angefangener halber Stunde berechnet. Die Berechnung beginnt 15 Minuten nach der vereinbarten Zeit.

7. Sachgemäße Verwendung der Mietsache

7.1 Die Mietsache ist ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden:

  • Bierzeltgarnituren, Stühle und sonstige Sitzmöbel sind ausschließlich zum Sitzen vorgesehen – nicht zum Stehen, Tanzen, Klettern oder Springen.
  • Tische sind nicht als Standfläche, Bühne oder Tanzfläche zu verwenden.
  • Zelte und Pavillons dürfen nicht zweckentfremdet (z. B. als Lagerraum für brennbare Materialien) genutzt werden.
  • Offene Flammen, Feuerstellen und Heizgeräte dürfen ausschließlich in vereinbarter Absprache und mit ausreichendem Sicherheitsabstand zur Mietsache betrieben werden.
  • Elektrische Geräte (Kühlschränke etc.) sind nur an geeigneten, geprüften Stromanschlüssen zu betreiben.

7.2 Der Mieter ist verpflichtet, seine Gäste und Mitveranstalter auf die sachgemäße Nutzung hinzuweisen. Er ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Verwendung der Mietsache durch sich selbst und alle Personen, die sich mit seiner Erlaubnis am Veranstaltungsort aufhalten.

7.3 Für Schäden und Verletzungen, die durch unsachgemäße oder zweckentfremdete Nutzung entstehen, haftet ausschließlich der Mieter. Eine Haftung des Vermieters ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

8. Pflichten des Mieters und Sorgfalt

8.1 Der Mieter erhält die Mietsache in gereinigtem und gepflegtem Zustand. Er ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung, Diebstahl und übermäßiger Verschmutzung zu schützen.

8.2 Die Mietsache ist in gereinigtem Zustand zurückzugeben:

  • Bei Selbstabholung/Lieferung: gereinigt zum vereinbarten Rückgabetermin
  • Bei Komplett-Service: gereinigt zum Zeitpunkt des Abbaus

8.3 Bei Schäden oder unsachgemäßer Verschmutzung wird eine Reinigungs- bzw. Reparaturpauschale in Rechnung gestellt. Beispielhafte Pauschalen:

  • Bierzeltgarnitur stark verschmutzt: 5–10 €
  • Husse mit Flecken oder Brandloch: 10–30 €
  • Stuhl beschädigt: 20–50 € (je nach Schwere)
  • Kühlschrank stark verschmutzt: 20–40 €
  • Zeltwand beschädigt (Brandloch, Riss, Bemalung): 80–250 € (je nach Größe des Zelts; ggf. wird die Wand einzeln nachbestellt)
  • Zelt komplett beschädigt: voller Wiederbeschaffungswert (je nach Größe zwischen 400 € und 1.200 €)

Die genannten Pauschalen stellen Richtwerte dar. Der Vermieter ist berechtigt, bei höherem Aufwand entsprechend höhere Kosten geltend zu machen. Bei Totalverlust oder Totalschaden ist der volle Wiederbeschaffungswert zu erstatten.

8.4 Der Mieter haftet für während der Mietzeit eintretende Schäden, Verlust oder Diebstahl der Mietsache, soweit diese nicht durch den Vermieter oder höhere Gewalt verursacht wurden.

9. Verbot der Weitervermietung und Überlassung

9.1 Die Mietsache ist ausschließlich für die persönliche Nutzung des Mieters bzw. den im Vertrag angegebenen Veranstaltungszweck bestimmt. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters ist es dem Mieter insbesondere untersagt:

  • Die Mietsache an Dritte weiterzuvermieten oder gegen Entgelt zu überlassen
  • Die Mietsache an Dritte unentgeltlich zu verleihen oder zu überlassen
  • Die Mietsache an andere als den im Vertrag angegebenen Veranstaltungsort zu verbringen
  • Die Mietsache für andere als den vereinbarten Zweck zu nutzen
  • Rechte aus dem Mietvertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen

9.2 Bei Verstoß gegen das Verbot der Weitervermietung ist der Vermieter berechtigt:

  • Den Mietvertrag fristlos zu kündigen
  • Die sofortige Herausgabe der Mietsache zu verlangen
  • Schadensersatz für die unbefugte Nutzung in Höhe der durch die Weitervermietung erlangten Einnahmen, mindestens jedoch in Höhe der vereinbarten Miete, zu fordern
  • Weitere Schadensersatzansprüche für entstandene oder noch entstehende Schäden geltend zu machen

9.3 Der Mieter haftet vollumfänglich für alle Schäden, die durch unbefugte Weitervermietung oder Überlassung an Dritte entstehen, auch wenn diese durch Dritte verursacht wurden.

10. Eigentumsverhältnisse

10.1 Die Mietsache verbleibt während der gesamten Mietzeit im uneingeschränkten Eigentum des Vermieters. Der Mieter erwirbt durch die Anmietung kein Eigentum oder Anwartschaftsrecht an der Mietsache.

10.2 Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren, wenn Dritte Rechte an der Mietsache geltend machen (insbesondere durch Pfändung, Beschlagnahme oder im Falle einer Insolvenz). Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter sind vom Mieter auf eigene Kosten abzuwehren.

10.3 Der Mieter wird Dritte (z. B. Gerichtsvollzieher, Insolvenzverwalter) bei Pfändungsmaßnahmen oder vergleichbaren Vorgängen unverzüglich auf das Eigentum des Vermieters hinweisen.

11. Kennzeichnung der Mietsache

11.1 Der Vermieter ist berechtigt, die Mietsache mit Eigentumskennzeichen, Aufklebern, Plomben, Gravuren oder vergleichbaren Markierungen zu versehen.

11.2 Der Mieter ist verpflichtet, diese Kennzeichnungen während der gesamten Mietzeit unbeschädigt und gut sichtbar zu belassen. Das Entfernen, Verdecken, Übermalen oder Beschädigen der Kennzeichnungen ist nicht gestattet.

12. Verlust, Diebstahl und Beschädigung

12.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache während der gesamten Mietzeit – einschließlich der Übernachtungs- und Aufbewahrungszeit – gegen Diebstahl, Verlust und Beschädigung zu schützen. Insbesondere ist die Mietsache nachts gegen unbefugten Zugriff zu sichern.

12.2 Im Falle eines Diebstahls, Verlusts oder einer erheblichen Beschädigung (z. B. durch Vandalismus, Feuer oder Unwetter) ist der Mieter verpflichtet:

  • Unverzüglich – spätestens binnen 24 Stunden nach Kenntnisnahme – den Vermieter in Textform (E-Mail, SMS oder telefonisch) zu benachrichtigen
  • Bei Diebstahl, Vandalismus oder strafbaren Handlungen unverzüglich Strafanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle zu erstatten
  • Eine Kopie der polizeilichen Anzeigenbestätigung (Tagebuchnummer) unverzüglich an den Vermieter weiterzuleiten
  • Beweismittel zu sichern (Fotos, Zeugenangaben, Spuren) und dem Vermieter zur Verfügung zu stellen

12.3 Versäumt der Mieter die unverzügliche Anzeige bei der Polizei oder die Information des Vermieters, haftet er für den daraus entstehenden Schaden auch dann, wenn ihn am Diebstahl oder Verlust selbst kein Verschulden trifft. Insbesondere entfällt in diesem Fall ein etwaiger Versicherungsschutz.

12.4 Bei Verlust oder Totalschaden der Mietsache hat der Mieter den vollen Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Maßgeblich ist der Neuwert vergleichbarer Gegenstände zum Zeitpunkt des Schadensereignisses.

12.5 Im Notfall ist der Vermieter unter folgender Notfall-Nummer erreichbar: 0176 63374177. Diese Nummer ist nur für Notfälle (Diebstahl, Verlust, schwere Beschädigung) während laufender Veranstaltungen vorgesehen.

13. Haftung des Mieters bei Wettergefahr

13.1 Der Mieter ist verpflichtet, sich während der Mietdauer über Wetterwarnungen zu informieren (z. B. DWD-Warnungen).

13.2 Bei Sturmwarnung oder Aufkommen starker Winde ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache (insbesondere Zelte und Pavillons) eigenständig oder unverzüglich durch den Vermieter abbauen zu lassen. Eine Nichtbeachtung erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters.

13.3 Dem Mieter wird der Abschluss einer Veranstaltungsversicherung empfohlen.

14. Haftung des Vermieters

14.1 Der Vermieter haftet für Schäden, die er, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

14.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens.

14.3 Die Haftung ist der Höhe nach auf den vereinbarten Mietbetrag des jeweiligen Auftrags beschränkt.

14.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Übernahme einer Garantie oder Arglist.

14.5 Der Vermieter haftet nicht für Schäden aufgrund höherer Gewalt (Sturm, Hagel, Unwetter, behördliche Anordnungen) sowie für Folgeschäden, die aus dem Ausfall einer Veranstaltung resultieren.

14.6 Der Vermieter haftet nicht für den vom Mieter mit der Veranstaltung bezweckten Erfolg.

15. Versicherung

15.1 Der Vermieter unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung für Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden.

15.2 Der Mieter ist für die Versicherung der Mietsache während der Mietzeit verantwortlich. Eine Veranstaltungs- oder erweiterte Privathaftpflichtversicherung wird empfohlen.

16. Werbung und Marketing

16.1 Der Vermieter ist berechtigt, während des Auf- und Abbaus sowie während der Veranstaltung Fotos und Videos der Mietsache am Aufstellort anzufertigen. Diese Aufnahmen werden ausschließlich zu folgenden Zwecken verwendet:

  • Marketing und Werbung auf der Website des Vermieters
  • Veröffentlichung in sozialen Medien (Instagram, Facebook, etc.)
  • Nutzung in Print-Werbematerialien (Flyer, Broschüren)
  • Dokumentation des sachgerechten Aufbaus für Schulungs- und Qualitätszwecke

16.2 Aufnahmen erfolgen ausschließlich von der Mietsache und dem Aufbau. Personen werden nicht ohne deren ausdrückliche Einwilligung abgebildet oder veröffentlicht. Sollten Personen unbeabsichtigt mit ins Bild geraten, werden diese vor Veröffentlichung unkenntlich gemacht.

16.3 Der Mieter kann der Aufnahme und Verwendung der Bilder jederzeit – auch ohne Angabe von Gründen – widersprechen. Der Widerspruch ist in Textform (E-Mail genügt) an info@daschners-eventverleih.de zu richten und entweder vor der Veranstaltung oder bei der Anlieferung mitzuteilen.

16.4 Bereits veröffentlichte Aufnahmen werden auf Verlangen des Mieters unverzüglich gelöscht bzw. entfernt.

17. Datenschutz und Datenweitergabe

17.1 Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Details dazu sind in der Datenschutzerklärung einsehbar.

17.2 Der Vermieter ist berechtigt, personenbezogene Daten des Mieters an Dritte weiterzugeben, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist (z. B. Versicherungen, Steuerberater, Subunternehmer wie Speditionen). Eine darüber hinausgehende Weitergabe erfolgt nicht.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

18.2 Erfüllungsort ist Zeitlarn. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Regensburg. Bei Verbrauchern bleibt es bei den gesetzlichen Vorschriften.

18.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

18.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

Stand: Mai 2026 · Daschners Eventverleih, Alexander Daschner, Sudetenstraße 12, 93197 Zeitlarn