Daschners Eventverleih

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Daschners Eventverleih, Inhaber Alexander Daschner
Sudetenstraße 12, 93197 Zeitlarn
Stand: Mai 2026

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen Daschners Eventverleih und dem Kunden über die Vermietung von Eventequipment sowie damit verbundene Dienstleistungen.

1.2 Im Sinne dieser AGB gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  • Vermieter: Daschners Eventverleih, Inhaber Alexander Daschner, Sudetenstraße 12, 93197 Zeitlarn.
  • Mieter: Jede natürliche oder juristische Person, die mit dem Vermieter einen Mietvertrag über Eventequipment abschließt.
  • Mietsache: Sämtliche vom Vermieter zur Verfügung gestellten Gegenstände, insbesondere Zelte, Pavillons, Tische, Stühle, Bierzeltgarnituren, Kühltechnik, Beleuchtung und sonstiges Eventequipment.
  • Mietzeit: Der vertraglich vereinbarte Zeitraum, in dem der Mieter die Mietsache nutzen darf, beginnend mit Übergabe und endend mit Rückgabe.
  • Veranstaltungsbeginn: Der vom Mieter angegebene Tag, an dem die Veranstaltung stattfindet bzw. das Equipment erstmals benötigt wird.

1.3 Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, ihnen wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss

2.1 Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Die Anfrage des Mieters über das Online-Formular stellt noch keinen Vertragsabschluss dar. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters oder durch Übergabe der Mietsache zustande.

2.3 Nebenabreden oder Änderungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

3. Mietpreise und Zahlungsbedingungen

3.1 Es gelten die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG weist der Vermieter keine Umsatzsteuer aus.

3.2 Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags fällig. Die Buchung wird erst nach Eingang der Anzahlung verbindlich reserviert.

3.3 Die Restzahlung ist spätestens bei Lieferung bzw. Abholung der Mietsache zu leisten – per vorheriger Überweisung oder in bar gegen Quittung.

3.4 Zusätzlich wird eine Kaution erhoben, die nach Rückgabe der unbeschädigten und sauberen Mietsache vollständig zurückerstattet wird.

3.5 Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie noch ausstehende Leistungen zurückzuhalten.

4. Rücktritt und Stornierung

4.1 Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, fallen folgende Stornogebühren auf den vereinbarten Gesamtbetrag an:

  • Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
  • 29 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20 %
  • 14 bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40 %
  • 7 bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 %
  • Weniger als 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
  • Bei Nichtantritt der Veranstaltung: 100 %

4.2 Dem Mieter bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall wird die Stornogebühr entsprechend reduziert.

4.3 Die Stornierung bedarf der Textform (E-Mail genügt). Maßgeblich für die Frist ist der Eingang der Stornierung beim Vermieter.

4.4 Höhere Gewalt und Unwetter: Bei amtlicher Unwetterwarnung (DWD-Stufe 3 oder höher) für den Veranstaltungsort kann der Mieter kostenfrei stornieren oder den Termin innerhalb von 12 Monaten verschieben. Die Anzahlung wird in diesem Fall als Gutschrift für den neuen Termin gewertet.

4.5 Wird ein Event nach Aufbau aufgrund von Sturm oder Unwetter vorzeitig abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Miete. Der Vermieter bietet jedoch eine Gutschrift in Höhe von 50 % des Mietbetrags für eine zukünftige Buchung innerhalb von 12 Monaten an.

5. Lieferung, Aufbau und Abbau

5.1 Liefer-, Aufbau- und Abbauzeiten werden im Vorfeld einvernehmlich vereinbart. Geringfügige Verzögerungen begründen keinen Schadensersatzanspruch.

5.2 Selbstabholung und reine Lieferung: Der Mieter ist verantwortlich für die fachgerechte Aufstellung, Verankerung und Sicherung der Mietsache. Er trägt das Risiko für Beschaffenheit und Eignung des Aufstellortes sowie für die Einhaltung örtlicher Vorschriften.

5.3 Komplett-Service (mit Auf- und Abbau): Der Vermieter prüft vor Aufbau die Eignung des Untergrunds. Bei ungeeignetem Untergrund (z. B. zu weich, unzugänglich, gefährliche Lage) ist der Vermieter berechtigt, den Aufbau zu verweigern. Die volle Mietsumme bleibt in diesem Fall bestehen, sofern dies vom Mieter zu vertreten ist.

5.4 Der Mieter sorgt für freie Zufahrt zum Aufstellort sowie ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen (Sondernutzung öffentlicher Flächen etc.).

5.5 Sofern für den Aufbau Strom-, Wasser- oder Sanitäranschlüsse benötigt werden, sind diese vom Mieter bereitzustellen.

5.6 Übergabe und Mängelanzeige: Bei Übergabe wird der Zustand der Mietsache gemeinsam geprüft. Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 2 Stunden nach Übergabe, in Textform (E-Mail oder SMS genügt) anzuzeigen. Spätere Mängelanzeigen über zum Zeitpunkt der Übergabe erkennbare Mängel werden nicht anerkannt.

6. Sachgemäße Verwendung der Mietsache

6.1 Die Mietsache ist ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden:

  • Bierzeltgarnituren, Stühle und sonstige Sitzmöbel sind ausschließlich zum Sitzen vorgesehen – nicht zum Stehen, Tanzen, Klettern oder Springen.
  • Tische sind nicht als Standfläche, Bühne oder Tanzfläche zu verwenden.
  • Zelte und Pavillons dürfen nicht zweckentfremdet (z. B. als Lagerraum für brennbare Materialien) genutzt werden.
  • Offene Flammen, Feuerstellen und Heizgeräte dürfen ausschließlich in vereinbarter Absprache und mit ausreichendem Sicherheitsabstand zur Mietsache betrieben werden.
  • Elektrische Geräte (Kühlschränke etc.) sind nur an geeigneten, geprüften Stromanschlüssen zu betreiben.

6.2 Der Mieter ist verpflichtet, seine Gäste und Mitveranstalter auf die sachgemäße Nutzung hinzuweisen. Er ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Verwendung der Mietsache durch sich selbst und alle Personen, die sich mit seiner Erlaubnis am Veranstaltungsort aufhalten.

6.3 Für Schäden und Verletzungen, die durch unsachgemäße oder zweckentfremdete Nutzung entstehen, haftet ausschließlich der Mieter. Eine Haftung des Vermieters ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

7. Pflichten des Mieters und Sorgfalt

7.1 Der Mieter erhält die Mietsache in gereinigtem und gepflegtem Zustand. Er ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung, Diebstahl und übermäßiger Verschmutzung zu schützen.

7.2 Die Mietsache ist in gereinigtem Zustand zurückzugeben:

  • Bei Selbstabholung/Lieferung: gereinigt zum vereinbarten Rückgabetermin
  • Bei Komplett-Service: gereinigt zum Zeitpunkt des Abbaus

7.3 Bei Schäden oder unsachgemäßer Verschmutzung wird eine Reinigungs- bzw. Reparaturpauschale in Rechnung gestellt, die sich nach Art und Umfang des Schadens bzw. der Verschmutzung richtet. Bei Totalverlust oder Totalschaden ist der volle Wiederbeschaffungswert zu erstatten.

7.4 Der Mieter haftet für während der Mietzeit eintretende Schäden, Verlust oder Diebstahl der Mietsache, soweit diese nicht durch den Vermieter oder höhere Gewalt verursacht wurden.

7.5 Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.

8. Haftung des Mieters bei Wettergefahr

8.1 Der Mieter ist verpflichtet, sich während der Mietdauer über Wetterwarnungen zu informieren (z. B. DWD-Warnungen).

8.2 Bei Sturmwarnung oder Aufkommen starker Winde ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache (insbesondere Zelte und Pavillons) eigenständig oder unverzüglich durch den Vermieter abbauen zu lassen. Eine Nichtbeachtung erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters.

8.3 Dem Mieter wird der Abschluss einer Veranstaltungsversicherung empfohlen.

9. Haftung des Vermieters

9.1 Der Vermieter haftet für Schäden, die er, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens.

9.3 Die Haftung ist der Höhe nach auf den vereinbarten Mietbetrag des jeweiligen Auftrags beschränkt.

9.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Übernahme einer Garantie oder Arglist.

9.5 Der Vermieter haftet nicht für Schäden aufgrund höherer Gewalt (Sturm, Hagel, Unwetter, behördliche Anordnungen) sowie für Folgeschäden, die aus dem Ausfall einer Veranstaltung resultieren.

9.6 Der Vermieter haftet nicht für den vom Mieter mit der Veranstaltung bezweckten Erfolg.

10. Versicherung

10.1 Der Vermieter unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung für Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden.

10.2 Der Mieter ist für die Versicherung der Mietsache während der Mietzeit verantwortlich. Eine Veranstaltungs- oder erweiterte Privathaftpflichtversicherung wird empfohlen.

11. Datenschutz

11.1 Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Details dazu sind in der Datenschutzerklärung einsehbar.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Regensburg.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

12.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

Stand: Mai 2026 · Daschners Eventverleih, Alexander Daschner, Sudetenstraße 12, 93197 Zeitlarn